Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist seit 1.4.2010 Pflicht!
Was bedeutet das für Sie als Abfallerzeuger?
Die elektronische Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle hat am 1.4.2010 begonnen. Abfallerzeuger mit eigenem Entsorgungsnachweis (Menge an gefährlichen Abfällen > 20 Tonnen je Abfallschlüssel) mussten sich bis zu diesem Termin bei der ZKS registrieren.
Bis zum 1.2.2011 besteht eine Übergangsfrist. Spätestens ab diesem Stichtag müssen Begleitscheine durch den Abfallerzeuger mit einer qualifizierten elektronischen Signatur „unterschrieben“ werden.
Die Entsorgung von kleineren Mengen wird weiterhin mit ausgedruckten und per Hand unterschriebenen Übernahmescheinen abgewickelt.
Was bedeutet das für uns als Entsorger/Beförderer?
Wir als Beförderer und Entsorger müssen seit 1.4.2010 die Begleitscheine elektronisch führen und mit einer digitalen Signatur „unterschrieben“.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Abfallerzeuger bei der ZKS registriert ist.
Wir führen für unsere Kunden die Registrierung kostenlos durch. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.




